gesetzliches / Gewässer


CORONA-UNTERSTÜTZUNG

Gültigkeit der Erlaubnisscheine 2020 verlängert

16.12.2020
An alle ordentlichen (Regionalverbände) und
mittelbaren Mitglieder (Vereine) des LVSA sowie
deren Mitglieder (organisierte Anglerinnen und Angler)


Liebe Mitglieder,
vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation, die eine Ausgabe der Fangbücher/Erlaubnisscheine sowie Beitragsmarken für das Jahr 2021 massiv behindert oder teilweise unmöglich macht, haben wir mit dem sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) als oberste Fischereibehörde im Freistaat Sachsen, nachfolgende unbürokratische Ausnahmeregelung für unsere in den 620 Anglervereinen organisierten sächsischen Anglerinnen und Angler gefunden:


  • Wenn mit dem Fangbuch / Erlaubnisschein 2020 auch der Mitgliedsausweis mit der Beitragsmarke 2020 beim Angeln mitgeführt wird, wird beides zusammen bis Ende Februar 2021 als gültiger Erlaubnisschein 2021 angesehen.

  • Der gültige Fischereischein ist ohnehin beim Angeln mitzuführen.

  • Bei einer Kontrolle sind alle Dokumente vorzuzeigen (die Verbandsgewässeraufsicht sowie die staatliche Fischereiaufsicht sind über diese Ausnahmeregelung informiert - dennoch ist es ratsam, dieses Schreiben mitzuführen > PDF als Download siehe Anhang unten).

  • Diese Ausnahmeregelung ist situationsbedingt und befristet bis 28.02.2021.

  • Diese Regelung gilt nur für organisierte Mitglieder des LVSA und umfasst keine Gastangelkarten jeglicher Form (Jahresangelkarten für Gäste; ''blaue Erlaubnisscheine'' des LVSA für Mitglieder anderer Landesverbände etc.)

Quelle: https://www.landesanglerverband-sachsen.de

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Verlängerung Erlaubnisschein 2020
2020_LVSA-SMEKUL-CORONA-Erlaubnisschein.
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Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung seit 14. Dezember 2020
gültig bis 10.01.2021

 

Für das Angeln gilt: Das individuelle Angeln bleibt mit der neuen Verordnung in der Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr eines jeden Tages möglich!

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit und in der eigenen Häuslichkeit darf nur noch mit Personen aus dem eigenen Hausstand, dem eigenen Lebenspartner/der Lebenspartnerin, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes vollzogen werden. Die Personenanzahl ist auf maximal fünf Personen begrenzt, wobei Kinder bis 14 Jahre bei der Berechnung nicht mitgezählt werden. Nur für Weihnachten gelten für die Kontaktbeschränkungen abweichende Regelungen.

Kontrollen am Wasser können weiterhin durchgeführt werden.
Notwendige Gremiensitzungen von juristischen Personen (Vereinsversammlungen) bleiben möglich, insofern ein schriftliches Hygienekonzept vorliegt und die Hygienevorschriften eingehalten werden. Andere Vereinspräsenzveranstaltungen dürfen weiterhin nicht durchgeführt werden. Aufgrund der hohen Infektionsgefahr bei Präsenzveranstaltungen empfehlen wir dringend solche Vereins-Gremiensitzungen möglichst auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder schriftlich durchzuführen. Dies gilt auch für die Markenausgabe 2021.

 

Quelle: https://www.landesanglerverband-sachsen.de

 

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Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11.pdf
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung
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Ab 01.01.2021 tritt die neue Gewässerordnung in Kraft

 

hier gibt es die digitale Version per PDF

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Gewässerordnung 2021 - 2023
GO_GV-2021-2023_WEB.pdf
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Bootsangeln am Bärwalder See – ab 01. Juni 2019 möglich

 

alle Infos findet Ihr hier (klick)

 


ACHTUNG NEUE EINTEILUNG DER SPREE D01-205 

Endlich wurde die Spree in neue Strecken eingeteilt.  Eine sehr sinnvolle und tolle Arbeit!  Da die Beschilderungen noch nicht komplett geändert wurden, informiert Euch bitte vor dem Fischen im Angelatlas   oder in der App.

Unser ehemaliger Spreeabschnitt ist von der Holzbrücke Müllerwiese Richtung Spreebad auch grün!

Denkt also an die Einzelhaken und vor allem Schonhaken!!!


Änderung der bestehenden Regelungen am Gewässer
D 01-101 – Talsperre Bautzen / gültig ab 01.06.2018

 

Die   zulässige   Fangmenge   für   die   Fischarten   Hecht   und   Zander   wird angepasst.
Die  Beangelungsregelung  „Entnahme  von  einem  Hecht  oder  einem  Zander  pro  Angeltag“  wird  aufgehoben,  es  gilt  ab  01.06.2018  die  allgemeine  Regelung  der Gewässerordnung des LVSA zur Entnahme von Hechten und Zander gemäß Punkt 3.1  und  3.3  der  Gewässerordnung, 
Somit  dürfen  je  Angeltag  pro  Angler  im  Gesamtfang maximal 2 Hechte oder 2 Zander enthalten sein.  
ACHTUNG: Alle anderen Sonderregelungen für die TS Bautzen bleiben bestehen!


Gewässerverzeichnis/Gewässerordnung 2018-2020 – gültig ab 01.01.2018 /

 

Link zum Download der neuen Gewässerordnung


!!! NEUE REGELUNG ZUR TALSPERRE QUITZDORF !!!

 

Quelle: Anglerverband "Elbflorenz" Dresden

 

Seit dem 1. Januar 2017 ist die Forellen- und Lachszucht Ermisch als neuer Pächter für die Talsperre Quitzdorf verantwortlich. Wir berichteten bereits über diese Thematik in allen Verbandsmedien. Zuvor war der Stausee an die KREBA-Fisch GmbH verpachtet. Durch diesen Wechsel ergeben sich Neuerungen: Wie der Geschäftsführer Gunther Ermisch informierte, soll ab März 2017 wieder offiziell im Stausee Quitzdorf geangelt werden dürfen. Um den Mitgliedern unseres Verbandes weiterhin die Möglichkeit zu eröffnen zu sozialverträglichen Konditionen an der Talsperre Quitzdorf angeln gehen zu können, wurden durch uns gemeinsam mit dem Anglerverein Niesky e.V. zahlreiche Gespräche und Verhandlungen geführt. Vor wenigen Tagen konnte eine Vereinbarung abgeschlossen werden, die konkrete Rechte und Pflichten regelt. Vereinbart wurde, dass Mitglieder des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e.V. eine Jahresangelberechtigung zu einem Sonderpreis erhalten können.

Die Kosten für einen solchen Erlaubnisschein (Jahreskarte mit Nachtangeln) für die Talsperre Quitzdorf belaufen sich für das Jahr 2017 für Mitglieder mit gültiger Vollzahler- oder Jugendmarke auf 25,00 €. Ebenso ist eine Veröffentlichung der neuen Beangelungsregelungen durch die Firma Ermisch Ende letzter Woche erfolgt, auf die wir noch auf unserer Internetseite verlinken werden – hier bereits der Link: http://www.fischzucht-ermisch.de/angelteich_talsperre_quitzdorf.php

Die besagten Erlaubnisscheine für unsere Mitglieder können voraussichtlich ab Mitte März 2017 durch die Geschäftsstelle an unsere Vereine ausgegeben werden. 

Die Abgabe der Erlaubnisscheine ist analog der Schlüsselausgabe beim zentralen Schließsystem ausschließlich an unsere Mitgliedsvereine möglich. Die Ausgabe an einzelne Angler durch uns kann nicht erfolgen. Eine ergänzende Information zu diesen ersten Kernfakten zum aktuellen Sachstand ist im Rahmen unserer Mitgliederversammlung am 11.03.2017 an die Delegierten der Mitgliedsvereine vorgesehen.

 


Gültige Streckeneinteilung Löbauer Wasser D 01-201 und D 09-201 Stand 1/2015:

  1. rot: Quellbereich bis Querung S 148 Straßenbrücke in Großschweidnitz – Sperrstrecke zum Brutbesatz
  2. grün: Straßenbrücke S 148 in Großschweidnitz stromab bis Straßenbrücke ehemalige Filzfabrik Georgewitzer Str.
  3. weiß: Straßenbrücke ehemalige Filzfabrik Georgewitzer Str. bis Querung Straßenbrücke K 8683 in Georgewitz (Eingang zur Georgewitzer Skala)
  4. grün: Straßenbrücke K 8683 in Georgewitz durch die Georgewitzer Skala bis Straßenbrücke K8685 bei Oppeln (Länge ca. 3,9 km)
  5. weiß: von Straßenbrücke K8685 bei Oppeln bis Weißenberg Querung Straßenbrücke S 111 Löbauer Straße
  6. grün: Querung Straßenbrücke S 111 Löbauer Straße durch Wuischke bis OT Gröditz Querung Straßenbrücke nach Löbau (Länge ca. 4,5 km)
  7. Mischgewässer bis Mündung in die Spree bei Guttau
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Streckenausschilderung Löbauer Wasser als PDF
2015-Streckenausschilderung-Löbauer-Wass
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Übersicht über grüne Strecken rund um Bautzen / Ostsachsen
2014-Übersicht-Fließgew-grüne-Strecken.p
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Angelfreunde bitte denkt daran!! 

In einem Umkreis von 30 Metern ist das Angeln an den Einstiegen und Ausstiegen von Fischwegen verboten!!

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Fischereigesetz
SaechsFischVO20130704.pdf
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Fischen an Fischwegen
Fachbeitrag_2015_Fischen-in-und-an-Fisch
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