Beitragsordnung

 

Die Mitgliedschaft im Verein “Bautzner Angelfreunde“ e.V. ist beitragspflichtig.

  

Auszug aus der Beitragsordnung 2021

1. Definition

1.1. Einnahmen sind Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Spenden, Fördermittel, Erlöse aus Verkauf von Vereins- und Verbandsmaterial, Gebühren aus Lehrtätigkeit, Vermögensverwaltung 1.3. Beitragsgruppen sind:

           1.3.1. Vollzahler : Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
           1.3.2. Kinder -/ Jugendbeitrag : sind Mitglieder die das 18..Lebensjahr
                                                           noch nicht vollendet haben.
           1.3.3. Förderbeitrag    

 

2. Mitgliedsbeiträge

Vollzahler  (nach Punkt 1.3.1)                    Jahresbeitrag 140,00 € 
Kinder -/ Jugendliche (nach Punkt 1.3.2)   Jahresbeitrag   55,00 € 
Fördermitglied (nach Punkt 1.3.3)              Jahresbeitrag   45,00 € 

 

Entgelt für nicht geleistete Hege - & Pflegestunden

Hege und Pflege Das Entgelt für Hege & Pflegestunden in Höhe von 25 ,00 € muss von jedem Mitglied im voraus entrichtet werden. Bei nachweislicher Ableistung der Stunden wird der Betrag für das Folgejahr angerechnet bzw. bei Austritt aus dem Verein ausgezahlt.  


Aufnahmegebühr

Alter 9-18 Jahre
keine Aufnahmegebühr
+ Jahresbeitrag 55 ,00 €
+ ab 16. Jahre Einlage Hege / Pflege 25 ,00 €
fälliger Gesamtbetrag bei Neuaufnahme    80,00 €

Alter 18-21 Jahre 
Aufnahmegebühr 175,00 €
+ Jahresbeitrag 140,00 €
+ Einlage Hege / Pflege 25,00 €
fälliger Gesamtbetrag bei Neuaufnahme  340,00 €

ab vollendetem  21. Lebensjahr 
fälliger Gesamtbetrag bei Neuaufnahme 
Aufnahmegebühr  350,00 €
+ Jahresbeitrag     140,00 €
+ Einlage  Hege / Pflege  25,00 €
= 525 ,00 €