16.12.2020
An alle ordentlichen (Regionalverbände) und
mittelbaren Mitglieder (Vereine) des LVSA sowie
deren Mitglieder (organisierte Anglerinnen und Angler)
Liebe Mitglieder,
vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation, die eine Ausgabe der Fangbücher/Erlaubnisscheine sowie Beitragsmarken für das Jahr 2021 massiv behindert oder teilweise unmöglich macht, haben
wir mit dem sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) als oberste Fischereibehörde im Freistaat Sachsen, nachfolgende unbürokratische
Ausnahmeregelung für unsere in den 620 Anglervereinen organisierten sächsischen Anglerinnen und Angler gefunden:
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung seit 14. Dezember 2020
gültig bis 10.01.2021
Für das Angeln gilt: Das individuelle Angeln bleibt mit der neuen Verordnung in der Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr eines jeden Tages möglich!
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit und in der eigenen Häuslichkeit darf nur noch mit Personen aus dem eigenen Hausstand, dem eigenen Lebenspartner/der Lebenspartnerin, mit Personen, für die ein
Sorge- oder Umgangsrecht besteht und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes vollzogen werden. Die Personenanzahl ist auf maximal fünf Personen begrenzt, wobei Kinder bis 14 Jahre bei der
Berechnung nicht mitgezählt werden. Nur für Weihnachten gelten für die Kontaktbeschränkungen abweichende Regelungen.
Kontrollen am Wasser können weiterhin durchgeführt werden.
Notwendige Gremiensitzungen von juristischen Personen (Vereinsversammlungen) bleiben möglich, insofern ein schriftliches Hygienekonzept vorliegt und die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Andere Vereinspräsenzveranstaltungen dürfen weiterhin nicht durchgeführt werden. Aufgrund der hohen Infektionsgefahr bei Präsenzveranstaltungen empfehlen wir dringend solche
Vereins-Gremiensitzungen möglichst auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder schriftlich durchzuführen. Dies gilt auch für die Markenausgabe 2021.
Quelle: https://www.landesanglerverband-sachsen.de
Ab 01.01.2021 tritt die neue Gewässerordnung in Kraft
hier gibt es die digitale Version per PDF
ACHTUNG NEUE EINTEILUNG DER SPREE
D01-205
Endlich wurde die Spree in neue Strecken eingeteilt. Eine sehr sinnvolle und tolle Arbeit! Da die Beschilderungen noch nicht komplett geändert wurden, informiert Euch bitte vor dem Fischen im Angelatlas oder in der App.
Unser ehemaliger Spreeabschnitt ist von der Holzbrücke Müllerwiese Richtung Spreebad auch grün!
Denkt also an die Einzelhaken und vor allem Schonhaken!!!
Änderung der bestehenden Regelungen am Gewässer
D 01-101 – Talsperre Bautzen / gültig ab 01.06.2018
Die zulässige Fangmenge für die Fischarten Hecht und Zander wird angepasst.
Die Beangelungsregelung „Entnahme von einem Hecht oder einem Zander pro Angeltag“ wird aufgehoben, es
gilt ab 01.06.2018 die allgemeine Regelung der Gewässerordnung des LVSA zur Entnahme von Hechten und Zander gemäß Punkt 3.1 und 3.3 der
Gewässerordnung,
Somit dürfen je Angeltag pro Angler im Gesamtfang maximal 2 Hechte oder 2 Zander enthalten sein.
ACHTUNG: Alle anderen Sonderregelungen für die TS Bautzen bleiben bestehen!
Gewässerverzeichnis/Gewässerordnung 2018-2020 – gültig ab 01.01.2018 /
!!! NEUE REGELUNG ZUR TALSPERRE QUITZDORF !!!
Quelle: Anglerverband "Elbflorenz" Dresden
Seit dem 1. Januar 2017 ist die Forellen- und Lachszucht Ermisch als neuer Pächter für die Talsperre Quitzdorf verantwortlich. Wir berichteten bereits über diese Thematik in allen Verbandsmedien. Zuvor war der Stausee an die KREBA-Fisch GmbH verpachtet. Durch diesen Wechsel ergeben sich Neuerungen: Wie der Geschäftsführer Gunther Ermisch informierte, soll ab März 2017 wieder offiziell im Stausee Quitzdorf geangelt werden dürfen. Um den Mitgliedern unseres Verbandes weiterhin die Möglichkeit zu eröffnen zu sozialverträglichen Konditionen an der Talsperre Quitzdorf angeln gehen zu können, wurden durch uns gemeinsam mit dem Anglerverein Niesky e.V. zahlreiche Gespräche und Verhandlungen geführt. Vor wenigen Tagen konnte eine Vereinbarung abgeschlossen werden, die konkrete Rechte und Pflichten regelt. Vereinbart wurde, dass Mitglieder des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e.V. eine Jahresangelberechtigung zu einem Sonderpreis erhalten können.
Die Kosten für einen solchen Erlaubnisschein (Jahreskarte mit Nachtangeln) für die Talsperre Quitzdorf belaufen sich für das Jahr 2017 für Mitglieder mit gültiger Vollzahler- oder Jugendmarke auf 25,00 €. Ebenso ist eine Veröffentlichung der neuen Beangelungsregelungen durch die Firma Ermisch Ende letzter Woche erfolgt, auf die wir noch auf unserer Internetseite verlinken werden – hier bereits der Link: http://www.fischzucht-ermisch.de/angelteich_talsperre_quitzdorf.php
Die besagten Erlaubnisscheine für unsere Mitglieder können voraussichtlich ab Mitte März 2017 durch die Geschäftsstelle an unsere Vereine ausgegeben werden.
Die Abgabe der Erlaubnisscheine ist analog der Schlüsselausgabe beim zentralen Schließsystem ausschließlich an unsere Mitgliedsvereine möglich. Die Ausgabe an einzelne Angler durch uns kann nicht erfolgen. Eine ergänzende Information zu diesen ersten Kernfakten zum aktuellen Sachstand ist im Rahmen unserer Mitgliederversammlung am 11.03.2017 an die Delegierten der Mitgliedsvereine vorgesehen.
Gültige Streckeneinteilung Löbauer Wasser D 01-201 und D 09-201 Stand 1/2015:
Angelfreunde bitte denkt daran!!
In einem Umkreis von 30 Metern ist das Angeln an den Einstiegen und Ausstiegen von Fischwegen verboten!!